Welche Leistungen umfasst die Young Travel Basic Auslandskrankenversicherung?
Erstattung der Kosten für:
- Ambulante Heilbehandlungen
- Medikamente und Verbandmittel
- Schwangerschaftsuntersuchungen pro Vers.jahr € 250,-
- Entbindungen nach einer Wartezeit von 6 Monaten
- Versicherungsleistungen für Frühgeburten
- verordnete Hilfsmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Unfallbedingter Zahnersatz € 500,-
- Stationäre Heilbehandlungen
- Informationen über Ärzte vor Ort
- Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Röntgendiagnostik
- Operationen
- Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankentransporte zur stationären Behandlung
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
- Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport
- Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland
- Nachhaftung im Ausland
- Aufwandsentschädigung
- bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag € 50,-
- bei ambulanter Behandlung einmalig € 25,-
- Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 14 Tage, pro Tag € 50,-
Weitere Versicherungssummen und Leistungsbegrenzungen lesen Sie in den Tabellen der Produktinformationen und Versicherungsbedingungen.
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt
Zusätzlich zur YoungTravel Krankenversicherung können Sie sich mit diesem ergänzenden Reiseschutz absichern.
- Reiseunfallversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Notfallversicherung
- Reisegepäckversicherung (zusätzlich beim Profi-Tarif)
Hier klicken für mehr Informationen
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Welche Leistungen umfasst die Young Travel Profi Auslandskrankenversicherung?
Erstattung der Kosten für:
- Ambulante Heilbehandlungen
- Medikamente und Verbandmittel
- Arzneimittelversand
- Schwangerschaftsuntersuchungen
- Entbindungen
- Versicherungsleistungen für Frühgeburten
- verordnete Hilfsmittel
- verordnete Sehhilfen
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Zahnersatz zu 80 % des erstattungsfähigen Betrags
- Unfallbedingter Zahnersatz € 2.000,-
- Stationäre Heilbehandlungen
- Krankenbesuche und Hotelkosten bis 10 Tage für Begleitpersonen
- Informationen über Ärzte vor Ort
- Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
- Röntgendiagnostik
- Operationen
- Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankentransporte zur stationären Behandlung
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
- Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport
- Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland
- Nachhaftung im Ausland
- Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale
- Aufwandsentschädigung
- bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag € 50,-
- bei ambulanter Behandlung einmalig € 25,-
- Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 14 Tage, pro Tag € 75,-
- Vorsorge-Untersuchungen € 200,- je Versicherungsjahr
- Ambulante psychoanalytische Behandlung (bis zu 10 Sitzungen pro Versicherungsjahr € 2.000,- )
Weitere Versicherungssummen und Leistungsbegrenzungen lesen Sie in den Tabellen der Produktinformationen und Versicherungsbedingungen.
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt