Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung wichtig?
Je teurer eine gebuchte Reise ist und je früher sie gebucht wird, desto sinnvoller ist eine Reiserücktrittsversicherung. Besonders
für Pauschalreisen und hochwertige Reisebuchungen ist eine Absicherung des Reisepreises im Falle eines Reiserücktritts sehr zu empfehlen.
Je kurzfristiger vor Reisebeginn der geplante Urlaub abgesagt werden muss, desto teurer kann ein Rücktritt ohne Absicherung
werden. Die Rücktrittskostenversicherung deckt Schäden vor dem Reiseantritt ab. Sie erstattet die Stornogebühren, die im Falle
eines Nichtantritts der Reise aus wichtigem, unvorhersehbarem Grund erhoben werden. Gründe sind zum Beispiel Krankheit oder
einem Todesfall in der Familie.
Die Reiserücktrittsversicherung sollte zeitnah zur Buchung der Reise abgeschlossen werden. Um die Fristen einzuhalten und sofort
den Schutz der Rücktrittsversicherung zu genießen, ist es empfehlenswert, die Reiserücktrittsversicherung zeitnah zur Buchung der Reise abzuschließen,
sofern nicht mehr als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen.
Wer sich für den Fall einer Stornierung absichern will, kann hier gleich den HanseMerkur Reiseschutz abschließen. Preise und Bedingungen
finden Sie übersichtlich auf den weiteren Seiten.
Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur zahlt unter anderem bei akuter Erkrankung des Versicherten, einem mitreisenden
Familienangehörigen oder wenn eine Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit die Reise unmöglich macht. Auch wenn ein
Angehöriger oder Mitreisender kurz vor Antritt der Reise stirbt oder beispielsweise ein Schadenereignis in der eigenen Wohnung den
Antritt der Reise unmöglich macht, besteht Versicherungsschutz.
Vergleichen Sie die Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt mit den Reiseversicherungen ohne Selbstbehalt. Beide bieten
Vorteile, die es abzuwägen gilt. Sind etwa die Angebote mit Selbstbehalt etwas preiswerter und daher auf dem ersten Blick
attraktiver, so sind jedoch im Falle eines Schadens die Kosten
teilweise selbst zu tragen. Dabei zieht der Versicherer von den rückerstattbaren Kosten einen Teilbetrag ab und Sie erhalten weniger Geld zurück. Das kann bei einer hochpreislichen Reise und
einem kurzfristigen Reiserücktritt schon teuer werden, wenn dadurch etwa 20% abgezogen werden als Selbstbeteiligung. Bei den
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt erhalten Sie die volle Kostenerstattung, ohne den Einbehalt einer Selbstbeteiligung.
Lesen Sie hier einige Beispiel-Fälle, die
Reisende immer wieder im Zusammenhang mit einer Reiserücktrittsversicherung erleben:
Was Urlaubern passierte und wie geholfen werden konnte:
Fall 1) Was passiert, wenn die Reise bereits gebucht ist, auch
eine Reiserücktrittsversicherung besteht und der Arbeitgeber den bereits gewährten Urlaub wieder zurückzieht.
Ist in der Reiserücktrittsversicherung der Rücktrittsgrund abgesichert, wenn wegen einer Urlaubssperre vom Arbeitgeber die Reise beruflich
bedingt nicht angetreten werden kann?
Fall 2)
Zahlt die Versicherung bei einer Reiseabsage, weil man unerwartet arbeitslos geworden ist?
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Ja, unerwartete Arbeitslosigkeit ist ein versicherter Rücktrittsgrund. Daher erhält der Reisende von seiner Rücktrittsversicherung die
Stornogebühren erstattet, wenn dieser die gebuchte Reise absagen muss.
Fall 3) Die Urlaubsreise nach Australien ist seit langem gebucht. Da erreicht die Familie eine traurige Nachricht. Der Opa ist verstorben.
Kann man wegen des Trauerfalls in der Familie von der Reise zurücktreten und erhält das Geld von der Reiseversicherung zurück?
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Ja, der Tod eines nahen Angehörigen ist ein versicherter Rücktrittsgrund. Der Tod von Großeltern, auch wenn sie selbst nicht die
Reisenden sind, und somit auch nicht selbst versichert sind, wird als Grund für einen Reiserücktritt anerkannt. Die anfallenden Stornokosten
für die Australien-Reise werden anerkannt und durch die Reiseversicherung gezahlt.
Fall 4) Die gerade gebuchte Reise startet bereits in zwei Wochen. Also eine
Lastminute-Reise. Macht eine Reiserücktrittsversicherung bei Lastminute-Reisen überhaupt Sinn?
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Ja, auch da kann es Gründe geben, wegen denen man die Reise nicht antreten kann.
Auch in den 14 Tagen bis zum Reiseantritt können Ereignisse eintreten, die den Urlaub verhindern.
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Wenn zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung eine Reiseabbruchversicherung im Versicherungsangebot vorhanden ist, dann
gilt der Versicherungsschutz auch noch die gesamte Urlaubszeit hindurch und schützt Sie vor den Kosten eines vorzeitigen Reiseabbruchs.
Fall 5) Zahlt die Reiseversicherung die Kosten einer frühzeitigen Rückreise, wenn man bereits im Urlaub ist, und wegen
eines Todesfalles in der Familie zurückreisen muss?
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Ja, nur wenn zusätzlich zur Stornoversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung mit gebucht wurde, werden die Kosten für
die Rückreise übernommen.
Wenn nur eine Reiserücktrittsversicherung besteht, hätten sie schlechte Karten, diese leistet in diesem Fall nicht mehr, da die Reise
ja schon begonnen hat.
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