Welche Leistungen beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet der Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- €) erstattet.
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet der Umbuchungskosten
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Einzelzimmerzuschläge
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind bei Reiserücktritt versichert?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Jahresreiseversicherungen sind die clevere Alternative zu den Reiseversicherungen für eine einzelne Reise. |
Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?
Bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal innerhalb der ersten acht Tage)
abgebrochen werden muss.
- erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9.
Reisetag) abgebrochen
werden muss.
- erstattet die Versicherung nachweislich entstandene zusätzlichen Rückreisekosten oder durch die Rückreise verursachte Mehrkosten.
Bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
- erstattet die Versicherung bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt die Nachreisekosten, die entstehen, um wieder zur Gruppe zu gelangen.
Bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung zusätzlich entstehende Rückreisekosten
- erstattet die Versicherung Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer weiteren
versicherten Person oder bei Elementarereignissen am Urlaubsort.